Anmeldebegrenzung, Mindestanmeldezahl 15
Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14i der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.
Materielles Erbrecht l unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum SchuldrechtTestamentsvollstreckungNachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz, Nachlasspflegschaft
u.a. L. Fricke, Dipl.-Finanzwirtin; Dr. R. Kemper, Lehrbeauftragter Universität Münster u. Paris X; E. Pauly, FA f. ErbR; R. Schaupp, LL.M., RA; Dr. O. Schermann, FA f. ErbR; W.-D. Tölle, StB, Notar u. FA f. ErbR u. FA f. StR; A. von Knebel Doeberitz, Notarin, FAin f. ErbR
Materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum GesellschaftsrechtSteuerliche Bezüge zum Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Gesellschaftsrecht 1. Klausur (5 Stunden) über den Stoff der 1. + 2. Lehrgangseinheit
u.a. L. Fricke, Dipl.-Finanzwirtin; Dr. R. Kemper, Lehrbeauftragter Universität Münster u. Paris X; E. Pauly,FA f. ErbR; R. Schaupp, LL.M., RA; Dr. O. Schermann, FA f. ErbR; W.-D. Tölle, StB, Notar u. FA f. ErbR u. FA f. StR; A. von Knebel Doeberitz, Notarin, FAin f. ErbR
Erbengemeinschaft / Pflichtteilsrecht (unter Einschluss der Bezüge zum Familienrecht)
ErbscheinsrechtVerfahrens- und Prozessrecht2. Klausur (5 Stunden) über den Stoff der 3. + 4. Lehrgangseinheit
Internationales Privatrecht im ErbrechtVertrags- und TestamentsgestaltungLebzeitige Vorsorgemaßnahmen und sonstige begleitende Rechtsgeschäfte
Steuerliche Bezüge zum Erbrecht3. Klausur (5 Stunden) über den Stoff der 5. + 6. Lehrgangseinheit