Teilnehmerkreis
Interessierte Juristen, Junganwälte/anwältinnen, Assessor/innen, Referendare/innen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Fachbereich Strafrecht befassen möchten oder sich schon befassen und besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Strafrecht erwerben möchten.
Zeit
120 Unterrichtsstunden zzgl. 15 Stunden Klausur verteilt auf 6 Lehrgangseinheiten
Gut zu Wissen
Tausch von Lehrgangseinheiten sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten - im Rahmen der tatsächlich laufenden Lehrgänge - jederzeit auch kurzfristig (Frist 10 Tage vor Lehrgangseinheit) möglich; dies gilt auch für die Möglichkeit, eine Klausur zur Verbesserung der Ergebnisse zu wiederholen bzw. in einen laufenden Lehrgang einzusteigen.
Kleine Gruppen unterstützen die fundierte Ausbildung.
Technischer Hinweis
Anmeldebegrenzung, Mindestanmeldezahl 15
Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.
Wir empfehlen unseren Teilnehmenden auf Storno-Möglichkeiten bei Hotelbuchungen/Zugbuchungen zu achten, da wir immer kurzfristige Änderungen und Anpassungen (z.B. durch Krankheit usw.) in unsere Überlegungen und Veranstaltungsplanungen einfließen lassen müssen. Aus diesem Grund bitten wir um Beachtung des E-Mail-Eingangs bzw. der aktuellen Informationen auf unserer Website.
Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14i der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.