Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14i der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.