Zeit
120 Unterrichtsstunden zzgl. 15 Stunden Klausur verteilt auf 6 Lehrgangseinheiten
Gut zu Wissen
In unseren Hybrid-Fachanwaltslehrgängen können Sie als Teilnehmende/r wählen, ob Sie den Lehrgang in Präsenzform absolvieren oder im Virtuellen Klassenzimmer (online) teilnehmen möchten oder eine Mischung von beiden - Sie haben die Wahl.
Tausch von Lehrgangseinheiten sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten - im Rahmen der tatsächlich laufenden Lehrgänge - jederzeit auch kurzfristig möglich; dies gilt auch für die Möglichkeit, eine Klausur zur Verbesserung der Ergebnisse zu wiederholen bzw. in einen laufenden Lehrgang einzusteigen.
Kleine Gruppen unterstützen die fundierte Ausbildung.
Mindestteilnehmerzahl
- Flexibilität in der Teilnahme: Sie müssen sich nicht im Vorfeld entscheiden ob Sie Ihren Fachanwaltslehrgang komplett in Präsenz- oder Online-Format absolvieren (wir bitten allerdings bei Buchung des Lehrgangs um eine grobe Planung)
- Sie können - je nach Situation - einen Teil in Präsenzform und einen Teil in Onlineform d.h. als Virtuelles Klassenzimmer absolvieren (Teilnahmeform kann bis 10 Tage vor der jeweiligen Lehrgangseinheit gewechselt werden - bei einer späteren Umbuchung behalten wir uns vor, eine Umbuchungsgebühr von 50 Euro in Rechnung zu stellen)
Technischer Hinweis
Anmeldebegrenzung, Mindestanmeldezahl 15
Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.
Falls wir durch behördliche Auflagen an einer Durchführung in Präsenzform gehindert werden oder eine zu geringe Präsenz-Teilnahmezahl besteht, ist eine komplette Durchführung als Online-Format geplant.
Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14i der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.