Teilnehmerkreis
Interessierte Juristen, Junganwälte/anwältinnen, Assessor/innen, Referendare/innen, die sich schwerpunktmäßig mit dem Fachbereich Verkehrsrecht befassen möchten oder sich schon befassen und besondere theoretische Kenntnisse im Fachgebiet Verkehrsrecht erwerben möchten.
Zeit
120 Unterrichtsstunden zzgl. 15 Stunden Klausur verteilt auf 6 Lehrgangseinheiten
Gut zu Wissen
In unseren Hybrid-Fachanwaltslehrgängen können Sie als Teilnehmende/r wählen, ob Sie den Lehrgang in Präsenzform absolvieren oder im Virtuellen Klassenzimmer (online) teilnehmen möchten oder eine Mischung von beiden - Sie haben die Wahl.
Tausch von Lehrgangseinheiten sind wegen identischer, abgeschlossener Einheiten - im Rahmen der tatsächlich laufenden Lehrgänge - jederzeit auch kurzfristig möglich; dies gilt auch für die Möglichkeit, eine Klausur zur Verbesserung der Ergebnisse zu wiederholen bzw. in einen laufenden Lehrgang einzusteigen.
Kleine Gruppen unterstützen die fundierte Ausbildung.
Mindestteilnehmerzahl
- Flexibilität in der Teilnahme: Sie müssen sich nicht im Vorfeld entscheiden ob Sie Ihren Fachanwaltslehrgang komplett in Präsenz- oder Online-Format absolvieren (wir bitten allerdings bei Buchung des Lehrgangs um eine grobe Planung)
- Sie können - je nach Situation - einen Teil in Präsenzform und einen Teil in Onlineform d.h. als Virtuelles Klassenzimmer absolvieren (Teilnahmeform kann bis 10 Tage vor der jeweiligen Lehrgangseinheit gewechselt werden - bei einer späteren Umbuchung behalten wir uns vor, eine Umbuchungsgebühr von 50 Euro in Rechnung zu stellen)
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NEU: Als kostenfreien Service von ARBER bieten wir Ihnen eine kurze Online-LIVE-Schulung zur optimalen Vorbereitung auf Ihre hybride Fortbildung an. Erfahren Sie, wie Sie MS Teams sicher einrichten und alle wichtigen Funktionen nutzen können.
Unsere nächste Schulung ist für Anfang 2025 geplant – der genaue Termin wird in Kürze bekannt gegeben.
Klausurstätten-Angebot:
Unser Bestreben ist es, in diversen Städten Klausurtermine anzubieten. Für diesen Service berechnen wir lediglich eine Verwaltungsgebühr zum Selbstkostenpreis.
Bei Ihrer Lehrgangs-Buchung haben Sie die Möglichkeit, Ihren bevorzugten Klausurstätte anzugeben. Wir werden diesen anschließend prüfen und Ihnen eine Bestätigung zukommen lassen, sofern Plätze verfügbar sind.
- 1. Klausur am 21.12.2024
- Berlin -> im Lehrgangs-Preis inbegriffen
- Heilbronn/Bad Rappenau
- Köln
- Frankfurt/M.
- Hamburg
- München
Heilbronn/Bad Rappenau, Köln, Frankfurt/M., Hamburg, München zzgl. jeweils 90.- Euro Verwaltungsgebühr
- 2. Klausur am 22.02.2025
- Berlin -> im Lehrgangs-Preis inbegriffen
- Alternativ-Termin zur 2. Klausur am 26.02.2025
- Alternativ-Termin zur 2. Klausur am 01.03.2025
- Heilbronn/Bad Rappenau
- Köln
- Hamburg
München, Heilbronn/Bad Rappenau, Köln, Hamburg zzgl. jeweils 90.- Euro Verwaltungsgebühr
- 3. Klausur am 12.04.2025
- Berlin -> im Lehrgangs-Preis inbegriffen
- Hamburg
- Frankfurt/M.
- Köln
- Leipzig
- München
- Heilbronn/Bad Rappenau
- Alternativ-Termin zur 3. Klausur am 26.04.2025
Köln, Hamburg, Frankfurt/M., Leipzig, München, Heilbronn/Bad Rappenau zzgl. jeweils 90.- Euro Verwaltungsgebühr
Bitte geben Sie bei der Buchung Ihre Klausurstätte an und vermerken Sie unbedingt, ob Sie ALLE Ihre Klausuren an diesem Ort schreiben möchten.
Technischer Hinweis
Anmeldebegrenzung, Mindestanmeldezahl 15
Das erste Online-Seminar (2,5 Nettozeitstunden) nach Ihrem zukünftigen ARBER Fachanwalts-Lehrgang ist für Sie kostenfrei - Sie erhalten nach erfolgreichem Abschluss einen Gutschein, den Sie ohne zusätzliche Kosten bei uns einlösen können.
Falls wir durch behördliche Auflagen an einer Durchführung in Präsenzform gehindert werden oder eine zu geringe Präsenz-Teilnahmezahl besteht, ist eine komplette Durchführung als Online-Format geplant.
Wir empfehlen unseren Teilnehmenden auf Storno-Möglichkeiten bei Hotelbuchungen/Zugbuchungen zu achten, da wir immer kurzfristige Änderungen und Anpassungen (z.B. durch Krankheit usw.) in unsere Überlegungen und Veranstaltungsplanungen einfließen lassen müssen. Aus diesem Grund bitten wir um Beachtung des E-Mail-Eingangs bzw. der aktuellen Informationen auf unserer Website.
Verleihung des Fachanwaltstitels
Gem. § 2 Abs. 1 Fachanwaltsordnung wird für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen verlangt. Unser Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht erfüllt die Voraussetzungen für den Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse zur Erlangung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und ist wie alle unsere Fachanwaltslehrgänge konzipiert auf der Grundlage der Fachanwaltsordnung, speziell auf den §§ 2, 4, 14i der Fachanwaltsordnung und umfasst 120 Stunden theoretischen Unterrichts, aufgeteilt auf 6 Lehrgangseinheiten à 3 Tage, jeweils Donnerstag bis Samstag, sowie 3 Klausuren à 5 Stunden.
§ 5 lit. p der Fachanwaltsordnung verlangt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung eine persönliche und weisungsfreie Bearbeitung als Rechtsanwalt von 80 Fällen. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Fachanwaltsordnung.