„Das Kreuz mit dem Kreuzchen“ im neuen Formularwesen der Zwangsvollstreckung- erste Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung -
Seminarbeschreibung:
Die neue Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung ist seit dem 22.12.2022 in Kraft. Die neuen Formulare sind zwar erst ab dem 01.05.2025 verbindlich zu nutzen, jedoch kann der Referent aus seiner täglichen Kanzleitätigkeit bereits über erste Erfahrungen bei der praktischen Anwendung der neuen Formulare berichten.
In der täglichen ZV-Praxis stellt man sich bei den formularmäßigen Aufträgen – insbesondere an den GVZ oder bei der Forderungspfändung – des Öfteren die Frage „welches „Kreuzchen“ oder weitere Anordnung zur Pfändungsmaßnahme ist denn nun sinnvoll?“
Vom Dozenten Dieter Schüll erhalten Sie wertvolle Tipps zur Umsetzung für die aktuelle ZV-Sachbearbeitung! Themenauswahl:
Das Gerichtsvollzieherformular:
Der Antrag auf Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Anlage 3 zu § 1 Abs. 3 ZVFV)
u.v.m.
Schwachstellen erkennen und bewältigen!