- alles zu Mietpreiserhöhungen und Mietpreisüberhöhungen

Veranstalter:
rak.seminare
Fachgebiet:
Dauer: 5 Std.
Onlineseminar
210,00 €
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Kursbeschreibung

Die Diskussion um die Begrenzung der Miete ist kein durch die aktuelle Energiekrise ausgelöstes Thema, sondern beherrscht die Politik und bestimmt die Mietvertragsverhältnisse bereits seit langem.

In der Wohnraummiete begrenzt der Gesetzgeber die Miethöhe über die gesamte Dauer des; in der Geschäftsraummiete bietet der Gesetzgeber kein Verfahren zur Erhöhung der Miete (mit Ausnahme der Betriebskosten) an.

Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages sind die Mietpreisbremse, das Wirtschaftsstrafgesetz, das Strafgesetzbuch sowie die Neubaumietenverordnung zu beachten. Bei der Erhöhung der Miete gelten Kappungsgrenzen, Angemessenheitsvorschrift maximale Obergrenzen.

Schwerpunkte
Mietbegriffe, Mietstrukturen; Mieterhöhungsausschluss; Mieterhöhungen

Mieterhöhungsvereinbarung zu Beginn des Mietverhältnisses - Staffelmiete / Indexmiete / Umsatzmiete
Wirksamkeitsvoraussetzungen, Umgang in der Praxis

Mieterhöhungen während des Mietverhältnisses
- Mieterhöhung nach dem Vergleichsmietensystem
- gesetzliche Voraussetzungen
- außergerichtliche Mieterhöhungsbegehren, Zustimmungs- und Klagefrist
- gerichtliches Mieterhöhungsbegehren, Klageerhebung und Vortrag
- Mieterhöhung und Betriebskosten
- gesetzliche Voraussetzungen und Vereinbarungen bei Betriebskostenpauschale
- gesetzliche Voraussetzungen und Vereinbarungen bei Vorauszahlungen, richtige Betriebskostenabrechnung

- Mieterhöhung nach Modernisierung
- gesetzliche Voraussetzungen
- Voraussetzung und Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen
- Modernisierungsmietererhöhung; richtige Erklärung, Abzug von ersparten Instandsetzungen, richtiger
Umlageschlüssel; Fälligkeitsfristen; Einwendungen des Mieters gegen die Mieterhöhung
- Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Höhe der Modernisierungsmieterhöhung

Kombination von (Miet-) Erhöhungsmöglichkeiten

Mieterhöhung und Kündigung des Mietverhältnisses

Mieterhöhungen nach Beendigung des Mietverhältnisses / Nutzungsentgeltanspruch des ehemaligen Vermieters gemäß § 546a BGB

Termin / Kursort

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