Die Grundsteuerreform betrifft jeden. Ob als Eigentümerin oder Eigentümer. Ob als Mieterin oder Mieter. Die nächste neue Hauptfeststellung findet schon zum 1.1.2022 statt: D.h., für alle 36. Mio. Immobilien in Deutschland müssen neue Bemessungsgrundlagen ermittelt und neue Bescheide erteilt werden. Zuvor müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer eine Online-Erklärung abgeben.Wichtig: Es gibt eine Länderöffnungsklausel, so dass nicht alle Länder das Bundesmodell gewählt haben. In NRW gilt das Bundesmodell. Einige Länder machen von der Öffnungsklausel Gebrauch und realisieren eigene Grundsteuermodelle. Schwerpunkt des Seminars ist das verabschiedete wertabhängige Bundesmodell. Das Seminar erläutert anschaulich die Berechnungsschritte im Ertragswert- und Sachwertverfahren einschließlich der Bewertung von unbebauten Grundstücken.Zusätzlich wird die neu geschaffene Länderöffnungsklausel dargestellt und erläutert, welche Modelle in den abweichenden Ländern realisiert werden sollen.Im Einzelnen:• Entscheidung des BVerfG• Bundes-Reformmodell - Wertabhängige Bemessungsgrundlage - Maßgeblichkeit der verschiedenen Bewertungsverfahren• Unbebaute Grundstücke• Bebaute Grundstücke im vereinfachten Ertragswertverfahren - Ermittlung der Gebäudeflächen - Bestimmung der „Listenmiete“ - Zu- und Abschläge nach Mietniveaustufen - Korrekturen in Sonderfällen - Ansatz des Mindestwerts• Bebaute Grundstücke im Sachwertverfahren - Regelherstellungskosten - Unterscheidung der anzusetzenden Gebäudearten - Alterswertminderung - Wertzahlen• Grundzüge der abweichenden Modelle - Modell Bayern - Modell Hessen - Modell Baden-Württemberg - Modell Hamburg - Modell Niedersachsen• Änderungen des Grundsteuergesetzes - Grundsteuer C zur Baulandmobilisierung - Abschlag für Denkmäler - Abschlag bei öffentlicher Förderung• Berechnung des Grundsteuerwerts