2210WA01 Online Hybrid Übertragung Arbeitsrecht aus Hohenschwangau/Füssen

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
§15 FAO Stunden: 15 Std.
Onlineseminar
585,00 €
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2210WA01a Allgemeiner Kündigungsschutz unter besonderer Berücksichtigung aktueller Probleme in der Pandemie (Corona) - Onlineseminar -
Mi., 19.10.2022 - 08:30 bis 14:00 Uhr - , Online
Beschreibung:

Ein wesentlicher Teil des alltäglichen anwaltlichen „Brot- und Buttergeschäfts“ befasst sich mit Fragen der Wirksamkeit von Kündigungen und Folgeaspekten von Kündigungen, wie bspw. Fragen des Entgelts, des Urlaubs und sonstiger Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.

Im Kern befasst sich die Veranstaltung allerdings mit Entscheidungen zu Fragen der betriebsbedingten, personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen, aber auch mit der außerordentlichen Kündigung sowie der Änderungskündigung. 

Insbesondere bei der verhaltensbedingten Kündigung werden vor dem Hintergrund der Pandemie auch Kündigungen im Zusammenhang mit einer Arbeitsverweigerung, mit der Verweigerung von bereitgestellten Corona-Schnelltests, mit der Verweigerung der Vorlage eines Negativattest und auch Kündigungen im Zusammenhang mit dem Tragen einer FFP2-Maske und Quarantäneanordnungen angesprochen.

Bezug genommen werden soll auch auf dem Kündigungsausspruch vorgelagerte Fragestellungen zur Form, dem Zugang, der Bevollmächtigung und auch den zu beachtenden Fristen.

Schließlich wird sich die Veranstaltung auch mit dem Ablauf und Fragen rund um den Kündigungsschutzprozess befassen.

Referent(en):
Olaf Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Freiburg
2210WA01b Befristete Arbeitsverhältnisse - Onlineseminar -
Do., 20.10.2022 - 08:30 bis 14:00 Uhr - , Online
Beschreibung:

Fast jeder dritten Neueinstellung im Jahre 2020 lag eine Befristungsabrede zugrunde, womit sich bereits die Bedeutung der befristeten Arbeitsverhältnisse in der arbeitsrechtlichen Praxis ohne weiteres selbst erklärt. Zwar liegt der Schwerpunkt der befristeten Arbeitsverhältnisse angesichts der konjunkturellen Situation auf dem Arbeitsmarkt im Bereich des öffentlichen Dienstes und der Wissenschaft, gleichwohl sind Fragestellungen rund um die Wirksamkeit von Befristungsabreden aus der anwaltlichen Praxis nicht wegzudenken. 

Die letzte Regierungskoalition unter der Ägide der CDU/CSU und der SPD hat sich zwar eine stärkere Regulierung des Befristungsrecht „auf die Fahnen“ geschrieben, kam aber zuletzt über einen Gesetzesentwurf aus dem April 2021 nicht mehr hinaus. Die Ampelkoalition hat mittlerweile auch einen Koalitionsvertrag vorgelegt, der allerdings nur spärlich umschreibt, welche Gesetzesänderungen die Koalitionsparteien umzusetzen gedenken. Es solle im Bereich des öffentlichen Dienstes die Haushaltsbefristung abgeschafft werden (was in NRW bereits geschieht). Der Bund will als Arbeitgeber die sachgrundlosen Befristungsabreden Schritt für Schritt reduzieren; schließlich solle zur Vermeidung von Kettenabreden die Sachgrundbefristungen bei demselben Arbeitgeber maximal auf 6 Jahre begrenzt werden und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Abweichen davon möglich sein. 

Die Veranstaltung befasst sich im Übrigen mit der Abhandlung von sachgrundlosen und solchen Befristungsabreden mit Sachgrund aus richterlicher und anwaltlicher Sicht. Behandelt werden sollen überdies auch prozessuale Fragen im Bereich des Befristungsrechts. Dabei soll auch und insbesondere auf die bisherige Rechtsprechung des 7. Senates unter dem Vorsitz der mittlerweile in den Ruhestand getretenen Frau Gräfl und Ihrer Nachfolgerin Frau Schmidt näher in den Blick genommen werden.

Referent(en):
  • Olaf Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Freiburg
  • Gerhard Pfeiffer, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Stuttgart
2210WA01c Besonderer Kündigungsschutz - Onlineseminar -
Fr., 21.10.2022 - 08:30 bis 14:00 Uhr - , Online
Beschreibung:

Die wirksame Durchsetzung einer arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist schon schwierig. Und wenn der besondere Kündigungsschutz hinzukommt, erscheint die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nahezu aussichtslos. Um den gesetzlichen und richterrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es vertiefter Kenntnisse, insbesondere auch in Bezug auf das Zusammenspiel zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Kündigungsschutz, der bisweilen nicht nur singulär, sondern auch additiv, z.B. als schwerbehinderter Mensch und als Betriebsrat, in der Person des Begünstigten gegeben ist. 

Im Seminar werden deshalb die diversen Ausprägungen des besonderen Kündigungsschutzes anhand grundlegender und auch aktueller Entscheidungen insbesondere des Bundesarbeitsgerichts in ihrem systematischen Kontext unter Berücksichtigung verfahrensrechtlicher Gesichtspunkte dargestellt und erläutert werden. Zum besseren Verständnis werden sowohl der Tatbestand als auch die Begründung der einzelnen Entscheidungen strukturiert und visualisiert vermittelt

Referent(en):
Gerhard Pfeiffer, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht Stuttgart

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