Im Mittelpunkt steht die Zentralnorm des § 29 SGB IX in ihrer behördlichen und gerichtlichen Anwendungspraxis. Diskutiert werden insbesondere die Kriterien Antrag des Leistungsberechtigten, Bedarfsermittlungsverfahren, individuell festgestellter Bedarf, Budgetfähigkeit, Komplexleistung (ggf. trägerübergreifend), zuständiger Leistungsträger, Ausführung als Geldleistung, Zielvereinbarung, Mindestinhalt einer Zielvereinbarung, Kündigungsmöglichkeit aus wichtigem Grund, Dauer des Bewilligungszeitraums. Des Weiteren werden Reichweite und Grenzen der Leistungsart des persönlichen Budgets in den SGB V, SGB VI, SGB VII, SGB VIII, SGB XI und SGB XIV dargestellt. Der Diskussion liegen Fallbeispiele zugrunde, die die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte auswerten.