Gegenstand der Fortbildung sind die Ausprägung des Untersuchungsgrundsatzesim Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsprozess unter Berücksichtigungmateriellrechtlicher Anforderungen in bestimmten Rechtsgebieten, dasBeweisverfahren, die Beweisaufnahme und -würdigung.Zudem werden aus anwaltlicher Sicht relevante Bezüge zum Rechtsmittelrecht undKostenrecht hergestellt.