Die Veranstaltung gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung im Bereich des SGB XII: Zugang zum Leistungsregime, Leistungsinhalte, Bezüge zum neuen „Bürgergeld“.
Ein weiterer Komplex ist das Recht der Eingliederungshilfe, das zum Januar 2020 aus dem SGB XII ins SGB IX überführt wurde und seit dem Inkrafttreten der Neuregelung praktisch ausnahmslos unter Pandemiebedingungen verwaltet wurde. Soziale Teilhabe, Teilhabe an Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben: Der Zugang zu den Eingliederungshilfeleistungen nach neuer Rechtslage der weite Bereich der Leistungsmöglichkeiten wird dargestellt und anhand von Einzelentscheidungen besprochen.