23110401c Strategien im Arbeitsgerichtsprozess

Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
§15 FAO Stunden: 4 Std.
Präsenzkurs
ab 134,00 €
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Kursbeschreibung

Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 1 Abs.3 BORA) hat der Rechtsanwalt
als Berater und Vertreter seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, sie
rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor
Fehlentscheidungen durch Gerichte sowie Behörden zu bewahren und gegen
verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu
sichern.

All dies setzt vor allem die Kenntnis des Rechts und im Besonderen auch
die Kenntnis des Prozessrechts voraus. Doch nicht allein die Kenntnis des
Rechts macht eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit aus. Neben den vom
Mandanten vorausgesetzten Rechtskenntnissen kommt es vor allem auch
auf die Persönlichkeit des Anwalts, seine Verhandlungsintuition, seine
soziale Kompetenz und in hohem Maße auch auf eine sorgfältige
Abstimmung von Strategien an, will er die Vorgaben des vorbenannten
Absatzes erfüllen.

Dies kann nur gelingen, wenn sich Anwalt und Mandant bereits in einem
vorprozessualen Stadium möglichst frühzeitig über mögliche
Vorgehensweisen austauschen, um sich auf eine geeignete Strategie für
das Interesse des Mandanten festzulegen. Aber auch im Rahmen von
arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht durchaus eine Vielzahl von
Möglichkeiten, Angriffs- und Verteidigungsmittel strategisch zum Einsatz
zu bringen, um ein bestmögliches Ergebnis für den jeweiligen Mandanten
zu erreichen.

Die Veranstaltung soll dazu beitragen, in ausgewählten Streitsituationen,
den Einsatz von Strategien im Arbeitsgerichtsprozess unter
Berücksichtigung vorprozessualer Handlungsweisen darzustellen. Im
Mittelpunkt soll dabei das 'Brot- und Buttergeschäft' eines
Arbeitsrechtlers, namentlich der Kündigungsschutzprozess stehen. 

Einen besonderen Schwerpunkt legt die Veranstaltung angesichts der Tatsache,
dass ca. 80% der arbeitsgerichtlichen Verfahren mit einem Vergleich
enden, auf dessen Zustandekommen bzw. die Vorgehensweisen des
Parteivertreters bis zu dessen Zustandekommen.

Nachdem das BAG zwischenzeitlich der Arbeitgeberseite umfangreiche Auskunftsansprüche in Bezug auf den anderweitigen Erwerb während des Annahmeverzuges zugestanden hat, wird die Veranstaltung auch auf deren strategischen Einsatz eingehen. Gegenstand wird auch die Berücksichtigung von Urlaubsansprüchen und dazu korrespondierenden neueren Verfallsregelungen sein, die es regelmäßig auf beiden Seiten im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen bzw. Beendigungsvereinbarungen zu beachten gilt.

Termin / Kursort

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