Nach der Berufsordnung für Rechtsanwälte (§ 1 Abs.3 BORA) hat der Rechtsanwalt als Berater und Vertreter seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte sowie Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern. All dies setzt vor allem die Kenntnis des Rechts und im Besonderen auch die Kenntnis des Prozessrechts voraus. Doch nicht allein die Kenntnis des Rechts macht eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit aus. Neben den vom Mandanten vorausgesetzten Rechtskenntnissen kommt es vor allem auch auf die Persönlichkeit des Anwalts, seine Verhandlungsintuition, seine soziale Kompetenz und in hohem Maße auch auf eine sorgfältige Abstimmung von Strategien an, will er die Vorgaben des vorbenannten Absatzes erfüllen. Dies kann nur gelingen, wenn sich Anwalt und Mandant bereits in einem vorprozessualen Stadium möglichst frühzeitig über mögliche Vorgehensweisen austauschen, um sich auf eine geeignete Strategie für das Interesse des Mandanten festzulegen. Aber auch im Rahmen von arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht durchaus eine Vielzahl von Möglichkeiten, Angriffs- und Verteidigungsmittel strategisch zum Einsatz zu bringen, um ein bestmögliches Ergebnis für den jeweiligen Mandanten zu erreichen. Die Veranstaltung soll dazu beitragen, in ausgewählten Streitsituationen, den Einsatz von Strategien im Arbeitsgerichtsprozess unter Berücksichtigung vorprozessualer Handlungsweisen darzustellen. Im Mittelpunkt soll dabei das 'Brot- und Buttergeschäft' eines Arbeitsrechtlers, namentlich der Kündigungsschutzprozess stehen. Einen besonderen Schwerpunkt legt die Veranstaltung angesichts der Tatsache, dass ca. 80% der arbeitsgerichtlichen Verfahren mit einem Vergleich enden, auf dessen Zustandekommen bzw. die Vorgehensweisen des Parteivertreters bis zu dessen Zustandekommen.
Nachdem das BAG zwischenzeitlich der Arbeitgeberseite umfangreiche Auskunftsansprüche in Bezug auf den anderweitigen Erwerb während des Annahmeverzuges zugestanden hat, wird die Veranstaltung auch auf deren strategischen Einsatz eingehen. Gegenstand wird auch die Berücksichtigung von Urlaubsansprüchen und dazu korrespondierenden neueren Verfallsregelungen sein, die es regelmäßig auf beiden Seiten im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen bzw. Beendigungsvereinbarungen zu beachten gilt.