Zum 1. Januar 2020 – wenige Monate vor Ausbruch der Covid-19-Pandemie – trat ein wesentlicher Teil des Bundesteilhabegesetzes in Kraft: Die Überführung des Eingliederungshilferechts aus dem SGB XII in das SGB IX.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über den Zugang zu Eingliederungshilfeleistungen nach neuer Rechtslage und zeigt den weiten Bereich der Leistungsmöglichkeiten strukturiert auf. Soziale Teilhabe, Teilhabe an Bildung und Teilhabe am Arbeitsleben: Neben der abstrakten Darstellung werden zahlreiche Einzelfälle besprochen. Ein besonderes Augenmerk soll auf der Verwaltungsrealität liegen: Was konnte in diesem Rechtsbereich, der nahezu ausnahmslos unter Pandemiebedingungen zu verwalten war, bislang erreicht werden? Welche Möglichkeiten der Beschleunigung von Verwaltungsverfahren gibt es aus Betroffenensicht?