Das Seminar geht der Frage nach, wie der Gesetzgeber selbständige Erwerbstätigkeit von unselbständiger und damit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgrenzt. Zentralnorm ist § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, wonach eine Beschäftigung charakteristisch als eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers verstanden wird. Das Seminar diskutiert die aufgeworfene Frage fachübergreifend sozialversicherungsrechtlich (z.B. Notärzte, Honorarärzte, Rechtsanwälte, GmbH-Geschäftsführer), zivilrechtlich (z.B. Vertragsgestaltung für GmbH-Geschäftsführer) sowie strafrechtlich (z.B. unterlassene Beitragsabführung für beschäftigte Rechtsanwälte und Pflegekräfte) anhand aktueller Entscheidungen von Bundessozialgericht und Bundesgerichtshof und unter Berücksichtigung des Unionsrechts (Arbeitnehmerschutz nach EU-Recht).