Erstens für Erwachsene (§ 90 ff. SGB IX) unter Einschluss des neuen Hilfeplanrechts.
Im Mittelpunkt stehen
Zweitens werden die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) nach den gleichen Grundsätzen nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen des SGB VIII diskutiert.