Erstens für Erwachsene (§ 90 ff. SGB IX) unter Einschluss des neuen Hilfeplanrechts.
Im Mittelpunkt stehen
- die Leistungsgrundsätze
- die einzelnen Fachleistungen (med. Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung, Soziale Teilhabe)
- die neue Einkommens- und Vermögensanrechnung
- Fragen der sachlichen (§§ 14 ff SGB IX) und örtlichen Zuständigkeit (§ 98 SGB IX)
- der Leistungs- und Rehabilitationsträger
- sowie das Gesamtplanungsrecht.
Zweitens werden die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) nach den gleichen Grundsätzen nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen des SGB VIII diskutiert.