Erstens für Erwachsene (§ 90 ff. SGB IX) unter Einschluss des neuen Hilfeplanrechts. Im Mittelpunkt die Leistungsgrundsätze, die einzelnen Fachleistungen (med. Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe an Bildung, Soziale Teilhabe), die neue Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie Fragen der sachlichen (§§ 14 ff SGB IX) und örtlichen Zuständigkeit (§ 98 SGB IX) der Leistungs- und Rehabilitationsträger sowie das Gesamtplanungsrecht. Zweitens werden die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) nach den gleichen Grundsätzen nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen des SGB VIII diskutiert.