Im Schwerpunkt erörtert werden Fragen des Zugangs zu und der Förderung in Kitas, der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, der Inobhutnahme und der Mitwirkung der Jugendämter in gerichtlichen Verfahren. Sie werden im Spiegel des Spannungsverhältnisses zwischen Verwaltungs-, Sozial- und Familiengerichtsbarkeit diskutiert. Der Diskussion liegen Fallbeispiele zugrunde, die die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundessozialgerichts und der Obergerichte auswerten.