Gegenstand der Fortbildung sind die besonderen Fragestellungen des Versammlungsrechts auf der Grundlage des Versammlungsgesetzes (Bund/VersG); auf besondere Konstellationen der Versammlungsgesetze der Länder wird eingegangen. Einen Schwerpunkt bilden u.a. die neuen politischen Protestbewegungen und die Dimension des Versammlungsgeschehens („Camps“) sowie die prozessualen Anforderungen des einstweiligen Rechtsschutzes insbesondere aus anwaltlicher Sicht.