Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwaltskammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jährlich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hörend oder dozierend teilnehmen“. Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fachanwalt der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernkontrolle erfolgt. Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 10 Zeitstunden neun hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Fragestellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln und diese zu diskutieren.
Freitag, 12.03.2027 09:30 - 11:30 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bau- und Architektenrecht
(RiBGH Dagmar Sacher) 11:30 - 11:45 Uhr
Kaffeepause 11:45 - 13:45 Uhr
Ermittlung tatsächlich erforderlicher Kosten
(Prof. Markus Kattenbusch) 13:45 - 14:45 Uhr
Mittagessen im Restaurant 14:45 - 16:45 Uhr
Fallstricke des (Bau-) Prozesses
(VorsRiOLG Hans-Joachim Rast)
Samstag, 13.03.2027
09:00 - 11:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht
(VorsRiOLG Dr. Tobias Rodemann) 11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause 11:15 - 13:15 Uhr
Psychologie der Mandantenführung
(Dipl.-Psych. Arvid Rapp) Hinweis: Die Gesamtveranstaltung umfasst 10 Zeitstunden gemäß § 15 FAO.
Teilnehmer dieser Veranstaltung können zur Erfüllung ihrer Fortbildungspflicht nach § 15 FAO in 2027 ein weiteres IBR-Ganztagesseminar in Mannheim (6 Zeitstunden) zum Vorzugspreis von nur 100,00 Euro (zzgl. MwSt.) besuchen.