7. LIVE ONLINE Testamentsvollstrecker-Lehrgang (in Kooperation mit DVEV)Referent:
Rechtsanwalt Stephan Rißmann, Fachanwalt für Erbrecht, Berlin
Zeitrahmen insgesamt 10 Zeitstunden:
Mi, 19. April 2023, 09.00-11.45 Uhr (2,5h)
Mi, 19. April 2023, 14.00-16.45 Uhr (2,5h)
Do, 20. April 2023, 09.00-11.45 Uhr (2,5h)
Do, 20. April 2023, 14.00-16.45 Uhr (2,5h)
Warum?
Der Testamentsvollstrecker ist Treuhänder des hinterlassenen Vermögens und zugleich Inhaber eines privaten Amtes. Damit ist eine große Verantwortung verbunden. Die sich bei der Ausübung des Amtes ergebenden Probleme sind oftmals vielgestaltig und schwierig. Nicht nur juristischer Sachverstand ist gefordert, sondern auch Verhandlungsgeschick, oft auch kaufmännische Fähigkeiten. Trotzdem kann nach unserem heutigen Recht im Prinzip jeder zum Testamentsvollstrecker berufen werden. Dafür, dass dann dieses Amt in optimaler Weise bewältigt wird, will die Veranstaltung eine praxisorientierte Schulung geben.
Mindestens drei wichtige Aspekte für die Teilnahme an diesen Lehrgang:
• Vorbereitung bzw. Vertiefung der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker
• Rechtliche, d.h. anwaltliche Begleitung von Testamentsvollstreckern ohne juristische Kenntnisse
• Kontrolle der Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers
Empfohlen für Rechtsanwälte/Innen, Steuerberater/Innen, Wirtschaftsprüfer/Innen, Treuhändler/Innen, Dienstleister rund um die Testamentsvollstreckung.
Die Inhalte:
• Die rechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers
• Anordnung und Beginn der Testamentsvollstreckung
• Aufgaben des Testamentsvollstreckers
• Verfahrensrechtliche Stellung des Testamentsvollstreckers
• Testamentsvollstreckung und Unternehmen
• Haftung des Testamentsvollstreckers
• Internationale Testamentsvollstreckung
• Testamentsvollstreckung und Steuerrecht
• Die Vergütung des Testamentsvollstreckers
• Beendigung der Testamentsvollstreckung
Als Abschluss des Lehrgangs besteht die Möglichkeit, an einem Testat über das erworbene Wissen teilzunehmen. Bei erfolgreichem Testat wird der Teilnehmer in die DVEV-Testamentsvollstrecker-Liste aufgenommen.
Achtung: Die Rechnung für das Testat erhalten Sie von der DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.). Die Entscheidung, ob Sie am Testat teilnehmen wollen, kann auch kurzfristig erfolgen!
Zusatznutzen:
Zugleich erfüllen Sie die Fortbildungsverpflichtung gem. § 15 FAO im Umfang von 10 Zeitstunden im Erbrecht!
Bisheriger Tenor von Teilnehmern zur Frage:
Wurden Ihre Erwartungen erfüllt?
• Ja, lockere, dennoch fachlich anspruchsvolle Vortragsweise mit praktischen Hinweisen
• Ja, weil ich hier anschaulich viele praxistaugliche Hinweise und Anleitungen erhalten habe
• Ja, weil umfassenden Einblick in die Aufgaben eines TV vermittelt wurde
• Ja, weil der Referent ebenso kompetent wie kurzweilig vortrug. Klasse!
• Ja, weil viele praxisrelevante Tipps, sehr lebhafter und tiefgehender Vortragsstil