Die Präsenzveranstaltung wird im Kalenderjahr 2020 nicht statfinden. Sofern es die Umstände zulassen, wird die Veranstaltung im Kalenderjahr 2021 wieder in Präsenzform durchgeführt.
Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum
Die Seminarbeschreibung ist nicht abschließend und soll auch “flexibel” sein, da sich die bankrechtlichen Themen jeweils an den Entscheidungen orientieren, welche dieses Jahr im Vordergrund stehen werden.
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachgebietsbezeichnung „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ (5 Zeitstunden).