Selbststudium2.5 Std.Erbrecht

Aktuelle praxisrelevante Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte im Erbecht - 2,5 Std. Selbststudium

Angeboten von KANZLEI AM RATHAUSReferent: Rechtsanwältin Maraike Lehnhoff - Fachanwältin für Erbrecht
Veranstalter:
KANZLEI AM RATHAUS
Rechtsgebiet:
Erbrecht
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Selbststudium
Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!

Kursbeschreibung

In diesem Kurs im Selbststudium gem. § 15 IV FAO stellen wir Ihnen ausgewählte aktuelle und praxisrelevante Urteile des Bundesgerichtshof (BGH) und der Obergerichte im Erbrecht zur Verfügung. 
In dieser Fortbildung im Selbststudium werden folgende Inhalte behandelt:      
  • Beeinträchtigung der Schlusserben durch den Austausch des Testamentsvollstreckers
  • Erbschein auf Basis eines eingescannten Testaments
  • Verjährung der Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen den Beschenkten

In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung:     
  1. Skript mit aktuellen Urteilen herunterladen 
  2. Skript durcharbeiten 
  3. Multiple-Choice-Test online oder als PDF ausfüllen 
Einen Eindruck von Skript und Lernerfolgskontrolle können Sie sich unter dieser Beschreibung bei "Kursunterlagen" verschaffen.
Starten Sie sofort nach Abschluss der Buchung. Erledigen Sie Ihre Fortbildung  flexibel wann und wo Sie wollen. Auch mit Unterbrechungen. 

Zahlen Sie direkt und bequem über rechtsanwalt-fortbildung.net per  PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung.

Sie erhalten Ihre  Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer Fortbildungsstunden  innerhalb von 24 Stunden und für den Tag an dem Sie die Lernerfolgskontrolle bei uns eingereicht haben. 

Bei unserem Angebot berücksichtigen wir alle Vorgaben des §§ 15 Abs. 4 FAO. Die Anerkennung obliegt der jeweiligen Rechtsanwaltskammer. Dem Anbieter sind keine Fälle bekannt, in denen ein Selbststudienkurs im hier angebotenen Format nicht anerkannt wurde. Sollten Sie Probleme mit der Anerkennung haben, bitten wir um Rückmeldung.

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.