Lernerfolgskontrolle Aktuelle praxisrelevante Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte im Verkehrsrecht 2021 - 5 Std. Selbststudium

Veranstalter: Unda Kristiane Küter - Fachanwältin Verkehrsrecht
FAO Stunden: 5

    Lernerfolgskontrolle

    In der nachfolgenden Lernerfolgskontrolle ist von den Antwortmöglichkeiten nur eine richtig. Bitte markieren Sie die richtige Antwort durch Anklicken des Kästchens vor der richtigen Antwort

    zu Bundesverfassungsgericht 2 BvR 1616/18 (Informationsrecht des Betroffenen im Bußgeldverfahren)

  1. Welches Recht leitet sich aus dem Gebot des fairen Verfahrens her?
  2. Wie weit reicht der Anspruch der Verteidigung auf Beiziehung von Informationen?

    Zu OLG Celle-14 U 27/20 (Teil- und Grundurteil bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach Verkehrsunfall

  3. Wann ist der Erlass eines Teil- (Grund) Urteils gemäß § 304 ZPO unzulässig?
  4. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten bestehen, die Höhe des Haushaltsführungsschadens zu beweisen?

    zu BGH VI ZR 372/19 (Reichweite der Halterhaftung des §§ 7 StVG)

  5. Ist ein Schaden auch dann „bei Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn dieses aufgrund eines Defekts nicht betrieben werden kann?
  6. Ist der Inhaber einer Werkstatt in den Schutzbereich des § 7 Abs. 1 StVG mit einbezogen?

    zu Urteil BGH VIII ZR 150/18 (Abgrenzung Sachmangel/Verschleiß)

  7. Wie ist bei einem Gebrauchtfahrzeug die kaufvertragliche Regelung „TÜV/AU neu“ zu verstehen?
  8. In welchen Fällen stellen Durchrostungen an einem PKW keinen Sachmangel dar?

    zu BGH VIII ZR 48/18 (Pflichten des Leasinggebers im Schadensfall)

  9. Ist bei Beendigung eines Leasingverhältnisses eine zuvor aus einem Unfallereignis an die Leasinggeberin ausgekehrte Wertminderung auf den Ausgleichsanspruch am Ende des Vertragsverhältnisses anzurechnen?

    zu BGH V ZR 8/19 (Überlassung eines Fahrzeugs zur Probefahrt)

  10. Wovon hängt es ab, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache im Sinne des § 854 Abs. 1 BGB ausübt?
  11. Stellt sich die Überlassung eines Fahrzeugs zu Probefahrt mit den Feststellungen des BGH eher als Besitzmittlungsverhältnis oder als Besitzdienerschaft dar?
  12. Wann ist der Erwerber nicht im guten Glauben gemäß § 932 Abs. 2 BGB?