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Lernerfolgskontrolle Aktuelle praxisrelevante Rechtsprechung im Erbrecht - 2,5 Std. Selbststudium
Veranstalter: KANZLEI AM RATHAUS
FAO Stunden: 2.5
I. Urteil OLG Celle vom 07.01.2021
Wer trägt grundsätzlich die Beweislast für die Testierfähigkeit des Erblassers im Verfahren über die Erteilung eines Erbscheins?
der Antragsteller
aufgrund des Amtsermittlungsverfahrens weder Antragsteller noch Antragsgegner
die Testierfähigkeit wird grundsätzlich als gegeben angenommen, bewiesen werden muss die Testierunfähigkeit
Gibt es vom obigen Grundsatz Ausnahmen?
Ja, z.B. wenn eine zeitlich vor der Errichtung des Testaments bestehende Testierfähigkeit nachgewiesen wurde
Nein
Ja, wenn der Erblasser bei Errichtung des Testaments bereits das 70. Lebensjahr vollendet hatte.
Ist § 138 BGB auf Testamente anwendbar und wenn ja, in welchem Umfang?
Nein
Ja, hinsichtlich des Inhalts und hinsichtlich der Umstände des Zustandekommens.
Ja, aber nur hinsichtlich der Umstände des Zustandekommens.
II. BGH Urteil vom 26.05.2021 IV ZR 174/20
Gegen wen ist bei bestehender Testamentsvollstreckung der Pflichtteilsanspruch geltend zu machen?
Gegen den/oder die Erben.
Der Pflichtteilsberechtigte kann sich aussuchen, ob er den Anspruch gegenüber dem Erben oder dem Testamentsvollstrecker geltend macht.
Gegen den Testamensvollstrecker, weil diesem die Verwaltung des Nachlasses obliegt.
Wo ist geregelt, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung und der Grabpflege zu tragen hat?
In den jeweiligen Bestattungsgesetzen der Länder.
§ 1968 BGB
§ 1968 BGB, allerdings nur für die reinen Kosten der Beerdigung. Die Kosten der Grabpflege, stellen eine rein sittliche Verpflichtung der Erben dar.
Sind Kosten der Grabpflege abzugsfähig im Rahmen der Berechnung des Pflichtteilsanspruches?
Ja.
Ja, wenn der Erblasser im Testament eine entsprechende Anordnung getroffen hat.
c) Nein, weil die Kosten nicht unter § 1968 BGB zu subsummieren sind.
III. OLG München Urteil vom 23.08.2021 33 U 325/21
Ist der Erbe bei Erfüllung des Auskunftsanspruches nach § 2314 BGB grundsätzlich zur Vorlage von Belegen verpflichtet?
Ja, alle relevanten Unterlagen der letzten zehn Jahre sind vorzulegen.
Nein, weil § 2314 BGB nur auf § 260 BGB und nicht auf § 259 BGB verweist.
Ja, aber nur hinsichtlich der Kontosauzüge des Erblassers.
Unter welchen Voraussetzungen kann die Vorlage von Belegen gefordert werden?
Wenn der Wert einzelner Nachlassgegenstände ungewiss ist und die Vorlage erforderlich ist, damit der Pflichtteilsberechtigte den Wert selbst schätzen kann.
Gar nicht.
Nur, wenn Unternehmen im Nachlass vorhanden sind und der Pflichtteilsberechtigte auf die Vorlage von Bilanzen u.ä. angewiesen ist.
Besteht nach Auffassung des Gerichts ein Anspruch auf Auskunft über das Bestehen oder den Umfang einer vom Erblasser erteilten Vollmacht?
Ja.
Nur, hinsichtlich der Bankkonten.
Nein, weil Vollmachten keine Aktiva des Nachlasses sein können.
IV. BFH Urteil vom 06.05.2021 II R 24/19
Sind bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs etwaige Passiva zu berücksichtigen?
Nein.
Ja, sämtliche.
Ja, wenn es sich um nach dem Gesetz abzugsfähige Passiva handelt.
Sind Nachlassregelungskosten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs zu berücksichtigen?
Ja, nach § 10 Abs. 5 ErbStG.
Nein, das sind Kosten die wie die Erbschaftsteuerlast selbst nicht abzugsfähig sind.
Nur, wenn der Erblasser diese unmittelbar veranlasst hat.
Wie ist der Begriff der Nachlassregelungskosten auszulegen.
Eng, entscheidend ist, dass der Erblasser diese unmittelbar veranlasst hat.
Weit, er umfasst u.a. die Kosten, der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses, sowie alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Erben in den Besitz der ihnen aus der Erbschaft zukommenden Güter zu setzen.
Eng, der Erblasser muss diese zwar nicht unmittelbar veranlasst aber die Kosten müssen für diesen vorhersehbar gewesen sein.