Lernerfolgskontrolle Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Insolvenzrecht 2022 - 5 Std. Selbststudium

Veranstalter: Dr. Jan-Felix Winter - Fachanwalt für Insolvenzrecht
FAO Stunden: 5

    Lernkontrolle Fachanwaltskurs Insolvenzrecht 2022

    I. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2021, IX ZR 72/20 

  1. Wann liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Zahlungseinstellung vor?
  2. Was ist nicht Teil der Prüfpflicht des Betreibers des Bundesanzeigers?
  3. Die Nichtzahlung wie vieler fälliger Verbindlichkeiten kann eine Zahlungseinstellung begründen?
  4. Mit welcher Frage muss sich das Berufungsgericht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs erneut befassen?
  5. Was war das gesetzgeberische Ziel der gesetzlichen Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO?
  6. Ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine im Stadium der nur drohenden Zahlungsunfähigkeit vorgenommene Deckungshandlung nach § 133 Abs. 1 InsO anfechtbar?
  7. Wer ist für die tatsächlichen Umstände, die über die erkannte Zahlungsunfähigkeit hinaus für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz und die Kenntnis von diesem erforderlich sind, darlegungs- und beweisbelastet?

    II. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.09.2021, IX ZR 213/20 

  8. Welche Aussage ist zutreffend?
  9. Hat das Berufungsgericht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zu Recht von einer Beweiserhebung abgesehen?
  10. Was muss das Berufungsgericht nach der Zurückverweisung zunächst prüfen?

    III. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2021, IX ZB 4/21 

  11. Die Entscheidung des Landgerichts durch den originären Einzelrichter war nach Ansicht des Bundesgerichtshofs …
  12. Woran hat sich der Verordnungsgeber bei der Regelung des § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 InsVV orientiert?
  13. Ist es in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer juristischen Person zwingend erforderlich, dass ein verursachter Mehraufwand in jedem Einzelfall kostendeckend bei der Vergütung abgebildet wird?

    IV. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.07.2021, II ZR 164/20 

  14. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs …
  15. Woraus folgt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs bereits regelmäßig die Sittenwidrigkeit der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung?
  16. In welchem Verhältnis steht der Schutzbereich des § 826 BGB im Hinblick auf die aus der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung regelmäßig folgenden Sittenwidrigkeit und der Schutzbereich des § 15a Abs. 1 InsO?
  17. Welche Aussage ist zutreffend?
  18. Wie hat sich der Beklagte in Bezug auf das Zurückbehaltungsrecht verhalten?

    V. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2021, IX ZR 195/20

  19. Ab welchem Zeitpunkt wird der Ausschüttungsanspruch als selbständiger schuldrechtlicher Anspruch dem Vermögen des Gesellschafters zugeordnet und kann ihm auch durch Mehrheitsbeschluss nicht mehr gegen seinen Willen entzogen werden?
  20. Womit ist es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs vergleichbar, wenn eine Gewinnausschüttung trotz eines entsprechenden Gewinnverwendungsbeschlusses wegen §§ 30, 31 GmbHG nicht vorgenommen werden kann?