Der Bundesgerichtshof ist in Deutschland die höchste Instanz sowohl in markenrechtlichen Registerverfahren als auch in Revisions- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren in Markensachen. Das Markenrecht ist vom Recht der Europäischen Union geprägt, das zum Ziel hat, die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken zu vereinheitlichen und den Wirtschaftsteilnehmern ein unionsweit geltendes Schutzrecht - die Unionsmarke - zur Verfügung zu stellen. Der Bundesgerichtshof muss deshalb unionsrechtlich bislang nicht geklärte Rechtsfragen zum Markenrecht dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorlegen und im Übrigen dafür sorgen, dass das Unionsrecht und die Rechtsprechung des Gerichtshofs bei der Anwendung nationalen Rechts beachtet wird. Auch soweit das Unionsrecht für Marken und andere Kennzeichen keine Regelungen trifft, auf das nationale Recht verweist oder das nationale Recht Schutzrechte kennt, die vom Unionsrecht überhaupt nicht geregelt werden, hat der Bundesgerichtshof für eine kohärente Anwendung der für alle Schutzrechte geltenden Rechtsvorschriften und Grundsätze zu sorgen.
Im Seminar "Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Markenrecht" werden aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs der letzten ein bis zwei Jahre über zugelassene und zulassungsfreie Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Bundespatentgerichts und außerdem höchstrichterliche Entscheidungen in Verletzungsverfahren vorgestellt.
Themenschwerpunkte dieser Veranstaltung sind absolute Schutzhindernisse, insbesondere die bösgläubige Markenanmeldung, die Verkehrsdurchsetzung, die Einrede mangelnder Benutzung, die rechtsverletzende Benutzung, die Wiederholungsgefahr und die Erschöpfung des Markenrechts. Außerdem werden Entscheidungen zum Werktitelschutz, zum Schutz des allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrechts und zum Recht der Gleichnamigen vorgestellt. Darüber hinaus werden die neben einem Unterlassungsanspruch bestehenden Folgeansprüche des Markeninhabers thematisiert. Angesprochen werden auch Rechtsfragen zur unberechtigten Schutzrechtsverwarnung und Verfahrensfragen.