Lernerfolgskontrolle Aktuelle Rechtsprechung des BGH in Strafsachen - Selbststudium 5 Std.

Veranstalter: Daniela Post - Rechtsanwältin
FAO Stunden: 5

    Lernerfolgskontrolle

    In der nachfolgenden Lernerfolgskontrolle ist von den jeweiligen Antwortmöglichkeiten nur eine richtig. Bitte markieren Sie die richtige Antwort durch Anklicken des Kästchens vor der richtigen Antwort.

    I. BGH Beschluss v. 03.12.2020- 4 StR 175/20

  1. Wie erfolgt die Entscheidung des Gerichts, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war?

    II. BGH Beschluss vom 23.11.2020 5 StR 462/20

  2. Worauf ist aus anwaltlicher Sicht in Bezug auf das Strafurteil zu achten, wenn ein Angeklagter bereits im Ermittlungsverfahren Aufklärungshilfe geleistet hat?

    III. BGH Beschluss vom 29.09.2020 3 StR 280/20

  3. Dürfen Entscheidungen im Adhäsionsurteil dem Grunde nach erfolgen?

    IV. Beschluss des BGH vom 06.10.2020 2 StR 311/20

  4. Ist es bei der Bestimmung des Wirkstoffgehaltes im Sinne einer nicht geringen Menge wichtig festzulegen, in welcher Form die Droge vorgelegen hat?

    V. Urteil d. BGH v. 11.11.2020- 5 StR 124/20

  5. Zu welchem Zeitpunkt können Mordmerkmale vorliegen?

    VI. Urteil BGH v. 16.12.2020 2 StR 209/20

  6. Unter welchen Umständen ist die Beweiswürdigung des Tatgerichts revisionsrechtlich angreifbar?

    VII. Beschluss BGH 26.08.2020 4 StR 197/20 

  7. Wonach richtet sich die Feststellung, ob Beihilfehandlungen tateinheitlich oder tatmehrheitlich begangen worden sind?

    VIII. BGH Urteil v. 19.08.2020, 5 StR 219/20

  8. Ist bei Mord die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe zwingend?

    IX. Beschluss BGH StB 25/20

  9. Steht dem Pflichtverteidiger das Recht der Beschwerde nach einer erfolgten Entpflichtung gegen seinen Willen zu?

    X. BGH Beschluss vom 10.08.2020 5 StR 219/20

  10. Werden die Kosten für die Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung der Nebenklage übernommen, wenn die Nebenklage selbst die Revision nicht hätte führen können?

    XI. BGH Bechl. v. 08.09.2020 4 StR 295/20

  11. Welche Anforderungen sind an die Begründung der Unterbringung gem. § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus revisionsrechtlich zu stellen?