Lernerfolgskontrolle Aktuelle Rechtsprechung des BGH und BAG im Insolvenzrecht 2024 - 5 Std. Selbststudium

Veranstalter: Dr. Jan-Felix Winter - Fachanwalt für Insolvenzrecht
FAO Stunden: 5

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    I. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2023, IX ZR 152/22

  1. Wann beginnt die Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung eines gemäß § 9 InsVV gewährten Vorschusses grundsätzlich erst zu laufen?

    II. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.04.2023, IX ZR 99/22

  2. Wem gegenüber kann der Insolvenzverwalter die Rücknahme des Widerspruchs erklären?
  3. Was wird das Berufungsgericht nach Zurückverweisung der Sache festzustellen haben?

    III. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.2023, 6 AZR 112/23

  4. Was soll mit der Regelung des § 87 InsO bezweckt werden?
  5. Wann entfaltet ein Pfändungspfandrecht Absonderungskraft?

    IV. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.08.2023, VII ZB 64/21

  6. Wofür darf der Leistungsempfänger die gewährte Corona-Überbrückungshilfe III entsprechend dem Bewilligungsbescheid nur verwenden?
  7. Welche (Sonder-)Regelung hat der Gesetzgeber für juristische Personen vorgesehen, denen die Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos nicht möglich ist?

    V. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.03.2023, IX ZR 121/22

  8. Hinsichtlich welcher Dividendenzahlungen erweist sich die Entscheidung des Berufungsgerichts als rechtsfehlerhaft?
  9. Was wurde im Rahmen der vom Kläger erhobenen Nichtigkeitsfeststellungsklage für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 festgestellt?
  10. Woran scheitert ein Anspruch nach § 62 Abs. 1 AktG?

    VI. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.07.2023, IX ZR 138/21

  11. Welche Höchstfrist besteht nach Ansicht des Bundesgerichtshofs für die Überprüfung der Kontounterlagen auf Vollständigkeit und Durchsicht?
  12. Können sich konkrete Verdachtsmomente für die Anfechtbarkeit einer Zahlung auch aus einer Forderungsanmeldung ergeben?

    VII. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.10.2023, IX ZR 249/22

  13. Wie ist der Eintritt der Gläubigerbenachteiligung nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zu beurteilen?
  14. Warum ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05.05.1977 (VII ZR 85/76) vorliegend nicht einschlägig?