Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht (5 FAO-Stunden)

Angeboten von Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer StuttgartReferent: Dr. Volker Schultz, Richter am BGH, Karlsruhe
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Onlineseminar
230,00 €

Kursbeschreibung

- In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und der Justiz Rheinland-Pfalzdem sowie dem Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (5 FAO-Stunden)

Seminarinhalt:

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen zum Insolvenzrecht des letzten Jahres und erläutert Hintergründe und Zusammenhänge.

Dozent: Dr. Volker Schultz, Richter am BGH, Karlsruhe Der Referent ist stellvertretender Vorsitzender des Senats und informiert aus erster Hand über die wichtigsten Entscheidungen des vergangenen Jahres. Sie bleiben auf dem aktuellen Stand und erfahren Hintergründe einzelner Entscheidungen. Ein Erkenntnisgewinn für jeden im Insolvenzrecht tätigen Praktiker.

ONLINE-Seminar:

Bitte beachten Sie als Online-TeilnehmerIn:

Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Termin / Kursort

Online

Mo., 01.03.2027Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Mo., 01.03.2027 09:30 bis 05:03 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Dr. Volker Schultz, Richter am BGH, Karlsruhe
Preise
Seminargebühr
230,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.