Selbststudium5 Std.Arbeitsrecht

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) - Selbststudium 5 Std.

Angeboten von FFA - Fortbildung Fachanwalt ArbeitsrechtReferent: Rechtsanwalt Matthias Reichel - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
§15 FAO Stunden: 5 Std.
Selbststudium
Dieser Kurs ist zur Zeit leider nicht buchbar. Wir haben noch sehr viele weitere passende Kurse im Angebot. Schauen Sie doch einfach einer Alternative!

Kursbeschreibung

In diesem Kurs im Selbststudium gem. § 15 IV FAO stellen wir Ihnen ausgewählte aktuelle und praxisrelevante Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Verfügung. In 3 einfachen Schritten absolvieren Sie die Fortbildung: 
  
  1. Skript mit aktuellen Urteilen herunterladen 
  2. Skript durcharbeiten 
  3. Multiple-Choice-Test online oder als PDF ausfüllen 
Einen Eindruck von Skript und Lernerfolgskontrolle können Sie sich unter dieser Beschreibung bei "Kursunterlagen" verschaffen.
Starten Sie sofort nach Abschluss der Buchung. Erledigen Sie Ihre Fortbildung flexibel wann und wo Sie wollen. Auch mit Unterbrechungen. 

Zahlen Sie direkt und bequem über rechtsanwalt-fortbildung.net per PayPal, Kreditkarte, Lastschrift oder Überweisung.

Sie erhalten Ihre Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer Fortbildungsstunden innerhalb von 24 Stunden und für den Tag an dem Sie die Lernerfolgskontrolle bei uns eingereicht haben.

In dieser Fortbildung im Selbststudium werden folgende Inhalte behandelt:    
  • Wegezeiten - Mitbestimmung des Betriebsrats
  • Außerordentliche Kündigung - Anhörung des Arbeitnehmers
  • Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat – Eignungsmangel - Umdeutung - Beteiligung des Personalrats – Klageantrag
  • Annahmeverzug - Ausschlussfrist – Beschäftigungsklage
  • Befristung - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung – Projekt
  • Sonderzahlung - tarifvertragliche Stichtagsklausel

Kursunterlagen

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Anrechnung im Selbststudium
Max. 5 Zeitstunden pro Jahr anrechenbar (§ 15 Abs. 4 FAO).
Lernerfolgskontrolle
Erforderlich; bei Nichtbestehen wiederholbar.
Verfügbarkeit
Jederzeit bearbeitbar – Sie benötigen nur ein internetfähiges Gerät.