Lernerfolgskontrolle Aktuelle Rechtsprechung im Familienrecht 2022 - 2,5 Std. Selbststudium

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 2.5

    Von den nachfolgenden Antworten ist nur eine Antwort richtig.

    Zur Entscheidung 1 (BGH, Beschluss vom 29.04.2020 - XII ZB 112/19):

  1. Was hält der BGH für erforderlich, damit eine Vollmacht dem bevollmächtigten Elternteil eine ausreichend verlässliche Handhabe zur Wahrnehmung der Kindesbelange gibt?
  2. Welche Ausführungen macht der BGH zur Widerrufsmöglichkeit einer Sorgerechtsvollmacht?
  3. Ist nach Auffassung des BGH eine Prognose zur Wahrscheinlichkeit des Widerrufs der Vollmacht zu treffen?

    Zur Entscheidung 2 (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.11.2020 - 3 UF 156/20):

  4. Welches Recht „korrespondiert“ nach der Auffassung des Gerichts mit dem aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG erwachsenen Recht der Eltern, das Kind zu pflegen und zu erziehen?
  5. Zu welchem Zwischenergebnis kommt das OLG im Hinblick auf eine Verpflichtung eines Elternteils zum Umgang mit seinem Kind?
  6. Welche Erwartungen sind nach den Ausführungen des Gerichts an einen Umgangsberechtigten zu stellen?

    Zur Entscheidung 3 (BGH, Beschluss vom 24. März 2021 – XII ZB 364/19):

  7. Nach welchen Normen ist die mit dem rechtlichen Vater verheiratete Kindesmutter von einer gesetzlichen Vertretung des Kindes im Abstammungsverfahren ausgeschlossen?
  8. Worum handelt es sich beim gesetzlichen Ausschluss / der gerichtlichen Entziehung der Vertretungsbefugnis?
  9. Welches ist der für das Bestehen einer sozial-familiären Beziehung maßgebliche Zeitpunkt?

    Zur Entscheidung 4 (BGH, Urteil vom 16.09.2020 - XII ZB 499/19):

  10. Wann besteht nach den Ausführungen des Gerichts keine Auskunftsverpflichtung?
  11. Wann kommt ein höherer Bedarf eines Kindes wegen einer besonders günstigen wirtschaftlichen Lebensstellung der Eltern in Betracht?

    Zur Entscheidung 5 (BGH, Beschluss vom 15.12.2021 - XII ZB 557/20):

  12. Welche Rolle spielen Abschreibungen für die Abnutzung von Gebäuden im Rahmen der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens?
  13. Bis zu welcher Höhe können nicht rentenversicherungspflichtige Beschäftigte und Selbständige Beiträge zur primären und zusätzlichen privaten Altersvorsorge bei der Unterhaltsberechnung von ihrem Einkommen absetzen?
  14. In welchen Fällen ist der Erwerbstätigenbonus bei der Unterhaltsberechnung nicht in Abzug zu bringen?