Lernerfolgskontrolle Aktuelle Rechtsprechung im Miet- und WEG-Recht 2022 - 2,5 Std. Selbststudium

Veranstalter: Hanse Seminare
FAO Stunden: 2.5

    Pro Frage ist nur eine Antwort richtig! Bitte lesen Sie die Fragen und Antworten genau.

    Fragen zur Entscheidung 1 (BGH, Urteil vom 12.01.2022 - XII ZR 8/21):

  1. Welche Wirkung entfaltet die gesetzliche Regelung des Art. 240 § 2 EGBGB nach Ansicht des BGH?
  2. Welche Auffassung in Bezug auf die Frage, ob die behördliche Untersagung der Öffnung eines Geschäftsbetriebes einen Mangel der Mietsache darstellt, vertritt der BGH?
  3. Auf welcher rechtlichen Grundlage kann ein Mieter gegebenenfalls eine Anpassung der Miete verlangen, sofern die Öffnung des Geschäftsbetriebes aufgrund behördlicher Anordnung untersagt ist?

    Fragen zur Entscheidung 2 (BGH, Urteil vom 27.10.2021 - XII ZR 84/20):

  4. Unter welchen Voraussetzungen kommt nach Ansicht des BGH eine analoge Anwendung des Grundsatzes „Kauf bricht nicht Miete“ gemäß § 566 Abs. 1 BGB in Betracht?
  5. Welchen Beispielsfall für ein rechtsmissbräuchliches Berufen auf einen Formmangel bei dem Abschluss eines Mietvertrages führt der BGH aus?

    Fragen zur Entscheidung 3 (BGH, Urteil vom 24.11.2021 - VIII ZR 258/19):

  6. Welche Ausführungen zur Zulässigkeit der Klage trifft der BGH in Bezug auf das Interesse der Kläger, die Minderung der Miete gerichtlich feststellen zu lassen?
  7. Der BGH führt aus, es könne im vorliegenden Falle dahinstehen, ob ein Feststellungsinteresse bestehe.
  8. Großbaustellen im direkten Wohnumfeld sind regelmäßig mit erheblichen Immissionen verbunden. Welche Ausführungen macht der BGH in Bezug auf die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast eines Mieters in Bezug auf die von der Baustelle resultierenden Beeinträchtigungen der Mietsache?

    Fragen zur Entscheidung 4 (BGH, Urteil vom 25.11.2020 - XII ZR 40/19):

  9. Von welcher Art Mangel geht der BGH im vorliegenden Falle zur Flächenabweichung bei einer angemieteten Ballettschule aus?
  10. Welche Auswirkungen hat die 10% Rechtsprechung des BGH auf einen Fall (wie dem vorliegenden) in dem die Flächenabweichungen geringer als 10% ist?