Onlineseminar2.5 Std.Verkehrsrecht

Aktuelle Rechtsprechung insbes. des BGH zum Personenschaden mit Fällen aus Nichtzulassungsbeschwerden, Teil II: Anspruchshöhe

Angeboten von Juristische Fachseminare
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
89,00 €
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Kursbeschreibung

Der Referent, Wolfgang Wellner, Richter am Bundesgerichtshof a. D., war rund 20 Jahre Mitglied des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats und ist seit Oktober 2019 als Rechtsanwalt tätig. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt nach wie vor im Bereich des Schadensersatzrechts, wo er vorwiegend auf Revisionsebene beratend tätig ist. Er ist langjähriger Referent im Schadensersatzrecht und - neben anderen Publikationen - Mitherausgeber des „Freymann/Wellner, Juris-Praxiskommentars Verkehrsrecht“, Mitherausgeber der "Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht" und der "Hacks/Wellner/Klein/Kohake, Schmerzensgeldbeträge“. Als Mitautor des "Geigel, Der Haftpflichtprozess“ kommentiert er insbesondere das Kapitel „Verkehrssicherungspflichten" und "Sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegien“ (aktuelle 29. Auflage).
•    Steuerschaden beim Verdienstausfall eines mit seinem Ehegatten zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Geschädigten

•    Probleme beim Schmerzensgeld (insbes. Einheitlichkeitsgrundsatz, Klageantrag, Rechtskraft, Teilschmerzensgeld, Höhe)

•    Schmerzensgeld wegen Schockschäden und Hinterbliebenengeld

•    Heilbehandlungskosten und vermehrte Bedürfnisse

•    Haushaltsführungsschaden

•    Verdienstausfallschaden und Schadensminderungspflicht bei psychischen Schäden  

•    Erwerbsschaden beim Selbstständigen

•    Umfang der Bindungswirkung sozialversicherungsrechtlicher Entscheidungen für den Haftpflichtprozess gegen den Versicherer aus übergegangenem Recht  

•    Prozessrecht: Umfang der Rechtskraftwirkung eines Feststellungsurteils

•    Brandaktuelle Entscheidungen, die bis zum Seminar noch ergehen. Die Gliederung wird im Laufe des Jahres 2026 regelmäßig aktuell gehalten.

Termin / Kursort

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Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.