1,5 stündiges Webinar: Nikolaus J. Plitzko, Fachdozent für Familienrecht und Internationales Privatrecht, Berlin, zum Thema:
"Aktuelle Rechtsprechung zum Namensrecht aus den Jahren 2025/2026"
Zum 1. Mai 2025 wurde das (Internationale) Namensrecht durch den deutschen Gesetzgeber grundlegend reformiert, um nicht zu sagen verschlimmbessert. Durch ungenaue Wortlaute, sich widersprechende Normen und im BGB/EGBGB nicht abgebildete Einzelfälle wurden die Standesämter durch die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger im neuen Namensrecht schnell an ihre Grenzen gebracht. Im Zuge der zahlreichen Zweifelsvorlagen der Standesämter an die Gerichte ergibt sich mittlerweile ein Konvolut aus über 23 gerichtlichen Entscheidungen, die es in der namensrechtlichen Praxis zu beachten gilt und alle in dieser 1,5-stündigen Fortbildungen skizziert werden.
In der Fortbildung werden insbesondere die Entscheidungen der OLG Karlsruhe, Köln und Hamm sowie der entgegenstehenden Entscheidung des Kammergerichts zur Neubestimmung des Ehenamens nach Widerruf des alten Ehenamens über die Überleitungsvorschrift gem. Art. 229 § 67 Abs. 1 EGBGB thematisiert.
Auch der Streit des OLG Bamberg mit dem OLG Köln über das Einwilligungserfordernis eines verstorbenen Elternteils gem. § 1617d III BGB wird erörtert und ein Lösungsansatz angeboten.
Darüber hinaus werden diverse Einzelfallentscheidungen im § 1617b, § 1617c, § 1617e, § 1617i BGB, Art. 10 Abs. 2 und Art. 229 § 67 II EGBGB dargestellt.