Onlineseminar2.5 Std.Strafrecht

Aktuelle Rechtsprechung zur Strafzumessung und häufige Fehler bei der Strafzumessung

Angeboten von ZORN SEMINAREReferent: Michael Stephan, Fachanwalt für Strafrecht
Veranstalter:
ZORN SEMINARE
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
ab 103,55 €

Kursbeschreibung

Die Strafzumessung gehört zu den besonders fehleranfälligen Bereichen strafgerichtlicher Entscheidungen und bietet entsprechend häufig Ansatzpunkte für die Verteidigung und das Rechtsmittelverfahren. Das Seminar beleuchtet typische Fehler der Strafzumessung. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Seminars liegt auf der fehlerhaften Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung einzelner Strafzumessungsgesichtspunkte, etwa der Verfahrensdauer, des Täterverhaltens, der Rahmenbedingungen der Tat oder einer Medienberichterstattung.

1. Fehlerhafte Anwendung konkreter Strafzumessungsvorschriften

a) Doppelverwertungsverbot nach § 46 III StGB

b) Doppelverwertungsverbot nach § 50 StGB

c) Strafrahmenverschiebung nach §§ 46a, 46b StGB

d) Geldstrafen neben Freiheitsstrafe nach § 41 StGB

2. Fehlerhafte Berücksichtigung/ Nichtberücksichtigung von Strafzumessungsgesichtspunkten

a) Verfahrensdauer

b) Strafzumessungsaspekte im Betäubungsmittelrecht

c) Täterverhalten (bei Tat und im Prozess)

d) Rahmenbedingungen der Tat

e) Mangelnde Begründung/Erörterung (Strafhöhe)

f) Medienberichterstattung

Termin / Kursort

Online

Fr., 30.10.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Fr., 30.10.2026 13:00 bis 15:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Michael Stephan, Fachanwalt für Strafrecht
Preise
Seminargebühr
109,00 € zzgl. USt.
Veranstaltungsinformation
Termin
Fr., 12.03.2027 13:00 bis 15:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Michael Stephan, Fachanwalt für Strafrecht
Preise
Seminargebühr
109,00 € zzgl. USt.
Veranstaltungsinformation
Termin
Fr., 15.10.2027 13:00 bis 15:45 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Referent
Michael Stephan, Fachanwalt für Strafrecht
Preise
Seminargebühr
109,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.