IV. Urteil vom 30.01.2020, Az. B 2 U 2/18 R - Gesetzliche Unfallversicherung: Wegeunfall bei Fahrt zur Arbeit von einem anderen Ort als der eigenen Wohnung
Das Bundessozialgericht befasst sich in einer wegweisenden Entscheidung mit der Frage, inwieweit die Fahrt zur Arbeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist, wenn die Fahrt nicht von der eigenen Wohnung aus, sondern einem dritten Ort aus angetreten wird. Der Kläger hatte bei seiner Freundin übernachtet und war von dort am Morgen den (deutlich) längeren Weg zur Arbeit angetreten.