I. Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen – Bremen vom 13.12.2021, AZ. L 4 KR 310/19
Zeitliche Anforderung an eine notstandsähnliche Situation im Sinne von § 2 Abs. 1 a SGB V
Das Gericht befasst sich in dieser Entscheidung mit den zeitlichen Anforderungen an eine notstandsähnliche Situation im Sinne von § 2 Abs. 1 a SGB V. Zugrunde liegt die häufig wiederkehrende Frage, welche Beeinträchtigung innerhalb welchen Zeitraums voraussichtlich eintreten müssen, um einen Leistungsanspruch im Sinne des sogenannten „Nikolausbeschlusses“ des Bundesverfassungsgerichts zu begründen.
II. Urteil des Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 02.11.2021, AZ. L 11 KR 1839/20
Kostenerstattungsanspruch gem. § 13 Abs. 3 SGB V
Das Gericht befasst sich in dieser Entscheidung im Wesentlichen mit einem Kostenerstattungsanspruch gem. § 13 Abs. 3 SGB V. Die Klägerin, die an einer rezidivierenden depressiven Störung und einer undifferenzierten Somatisierungsstörung litt, hatte die Kostenübernahme für eine stationäre Behandlung in einer Privatklinik beantragt.
III. Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.03.2021, AZ. B 1 KR 22/20 R
Kausalitätserfordernis für den Kostenerstattungsanspruch bei Genehmigungsfiktion
Gegenstand dieser Entscheidung waren mehrere Anträge der Klägerin auf Kostenübernahme für Leistungen von nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Behandlern. Zur Begründung ihres Antrags verwies die Klägerin auf ihre große Anzahl von vergeblichen Anfragen bei Vertragsärzten. Die Klägerin begehrte Kostenerstattung u.a. unter Hinweis auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion gem. § 13 Abs. 3 a SGB V.