Rückforderung eine Invaliditätsleistung nach Überprüfung der Invalidität auf Veranlassung des Versicherten
Der BGH befasst sich in seiner Entscheidung mit der Frage, ob der Versicherer eine bereits gewährte Invaliditätsleistung auch dann zurückfordern kann, wenn er sich bei seiner Erklärung zur Leistungspflicht zwar selbst keine Neubemessung der Invalidität vorbehält, für den Fall einer Neubemessung auf Veranlassung des Versicherten hin aber ausdrücklich auf die Möglichkeit der Rückforderung hinweist, sollte sich der Gesundheitszustand verbessern. Der BGH beendet damit einen Streit in der Literatur und den Instanzgerichten.