Fortbildungsveranstaltung gem. § 15 FAO für Medizinrecht (5 h)
Inhalt:
Das Seminar wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die vereinzelt oder überwiegend arzthaftungsrechtliche Mandate übernehmen.
Arzthaftungsfälle gewinnen in der anwaltlichen Praxis weiterhin an Gewicht, bergen aber auch besondere Gefahren in sich. Daher werden in dieser Veranstaltung zunächst die rechtlichen Grundlagen und Behandlungsverhältnisse systematisch und u. a. mit der Fragestellung erläutert, wer richtiger Anspruchsgegner des Patienten ist (z.B.: ambulante/stationäre Behandlung, Belegarzt, Durchgangsarzt). Sodann werden die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers und des haftungsrechtlichen und des sozialrechtlichen Facharztstandards dargestellt; dazu gehört auch die Frage, inwieweit Leitlinien und Richtlinien den zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (Fehleraufklärung, wirtschaftliche Aufklärung, therapeutische Hinweispflichten und Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie die zunehmend als unzureichend gerügte Aufklärung über Behandlungsalternativen).
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten anwaltlichen Vorgehens im Arzthaftungsfall und schließlich prozessuale Besonderheiten behandelt (Behandlungsunterlagen, Substanziierungspflichten, Sachverständigen- und Privatgutachten, der mitgebrachte Privatgutachter in der mündlichen Verhandlung).
Die Tagung umfasst die vollständige Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht aus den letzten drei Jahren.
Referent:
Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig
Der Referent war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem für die Arzthaftung zuständigen VI. Zivilsenat des BGH tätig und ist danach seit 1999 beim OLG Schleswig mit Arzthaftungssachen befasst, seit 2013 Vorsitzender des für Arzthaftungssachen zuständigen Spezialsenats. Er ist u.a. Mitautor des in der 7. Auflage erschienenen Buches Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 2020, des Buches Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, 2012, und der Schrift Jansen u.a., Medizin und Standard, 2020. Herr Frahm ist auch als Dozent in der anwaltlichen und richterlichen Fortbildung, außerdem in der Sachverständigenfortbildung tätig. Er arbeitete in der Expertengruppe „Medizinischer Standard“ des Instituts für Medizinrecht der Universität Köln mit und befasst sich zz. in einer Expertengruppe des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School Hamburg mit der „Ärztliche Aufklärung“. 2016/2017 war er Mitglied der Arbeitsgruppe der Landesjustizministerien zum Thema „Verbesserung des Arzthaftungsrechts“.