Das Seminar behandelt die aktuellen Entwicklungen zum UN-Kaufrecht (CISG). Erörtert werden insbesondere die Fragen der Vereinbarung sowie des konkludenten Ausschlusses des CISG im Gerichtsprozess. Ferner werden die Entwicklungen zur Beweislast bei Prozessen sowie zur Aufrechnung und zum Zurückbehaltungsrecht dargestellt. Bei den Leistungsstörungen wird die aktuelle Rechtsprechung zum Begriff der wesentlichen Vertragsverletzung im Zusammenhang mit den jeweiligen Rechtsbehelfen erläutert. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie mit Hilfe der Incoterms® 2020 die gerichtliche Zuständigkeit (u.a. Brüssel Ia-VO/EuGVVO) für Gerichtsprozesse bestimmt werden kann. Alle Teilnehmer erhalten ein Skript. Es besteht Zeit für Fragen und Diskussionen.