Gut 15 Jahre ist es her, dass die Entscheidung des EuGH zur Verfallbarkeit von Urlaubsansprüchen bei Langzeiterkrankten das Urlaubsrecht auf den Kopf stellte. Seither sind weitere Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Urlaubsrecht ergangen. Heute ist im Urlaubsrecht daher fast nichts mehr wie früher, und steht mitunter im Widerspruch zu dem BUrlG
Deshalb soll in diesem Seminar der aktuelle Stand der urlaubsrechtlichen Rechtsprechung zu den praxisrelevantesten Einzelthemen dargestellt und erörtert werden, einschließlich der Frage, welche rechtlichen Konsequenzen sich hieraus für die Rechtsanwendung im Alltag ergeben