Seminarinhalt
Update MuSchG & BEEG 2025: Aktuelles zum Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit
Selbststudium in Videoformat - Absolvierung jederzeit innerhalb von 12 Wochen, ab Zusendung Zugangsdate
Die zum Teil komplexen Vorschriften im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erfordern die Kenntnis der hierzu ergangenen Rechtsprechung, um Beratungsfehler zu vermeiden.
Unser Seminar verschafft Ihnen auf Grundlage der zum 01.05. und 01.06.2025 erfolgten Gesetzesanpassungen einen Überblick über das aktuelle Mutterschutz- und Elternzeitrecht mit der aktuellen Rechtsprechung.
Die inhaltlichen Schwerpunkte sind:
- Mutterschutz – die drei Bereiche des Gesundheitsschutzes, u.a. mit der zum 01.06.2025 ergänzten Fassung des § 3 MuSchG und der besondere Kündigungsschutz
- Der Mutterschutzlohn und das Mutterschaftsgeld – zwei verschiedene Ansprüche
- Änderung der formalen Anforderungen zum 01.05.2025 für die Geltendmachung von Elternzeit sowie die inhaltlichen Anforderungen mit Hinweisen für die Beratungspraxis
- Die sich aus der Elternzeit ergebenden Folgen, z.B. für den Anspruch auf Urlaub, Gratifikationen, tarifliche Regelungen etc.
- Der besondere Kündigungsschutz nach § 18 BEEG und seine Handhabung in der Praxis
- Der Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit mit den zum 01.05.2025 geänderten formalen Anforderungen und den für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geltenden inhaltlichen Anforderungen mit Tipps für die Praxis
- Ein Überblick zu den Regelungen für das Elterngeld mit den aktuellen Anpassungen der Einkommensgrenze zum 01.05.2025
Teilnehmerkreis
Fachanwälte/innen für Arbeitsrecht sowie Rechtsanwälte/innen, die sich intensiver mit arbeitsrechlichen Mandaten befassen oder arbeitsrechtlich interessiert sind.
Zeit
2,5 Nettozeitstunden
Technischer Hinweis
Diese Fortbildung ist jederzeit und unabhängig von eine Teilnehmerzahl möglich.
Bitte beachten Sie, dass unser eLearning-Modul inhaltlich identisch mit unserem berteits angebotenem Online-Seminar ist. Die beiden Fortbildungen unterscheiden sich nur hinsichtlich des zeitlichen Konzeptes.
Gemäß § 15 Abs. 4 FAO können Sie max. 5 Nettozeitstunden als Selbststudium anerkannt bekommen.
Nach Zusendung der eLearning-Zugangsdaten ist eine Stornierung des Moduls nicht mehr möglich - wir bitte um Ihr Verständnis.