Die aktuell veröffentlichte Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt sich mit grundlegenden Themen, die in der anwaltlichen Praxis zu beachten sind. In der Erstprüfung geht es um klassische Fragen insbesondere zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast zum Tätigkeitsbild, dem Nachweis von subjektiven Beeinträchtigungen wie Schmerzen und wertenden Gesichtspunkten (prägende/Kerntätigkeit). Daneben wird ein weiterer Schwerpunkt die Nachprüfung sein: Immer noch nicht höchstrichterlich geklärt: Bedeutet materiell „Wegfall von Berufsunfähigkeit“ bei gesundheitlicher Verbesserung das Spiegelbild bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit? Hier nimmt die Diskussion in der Rechtsprechung weiter „Fahrt auf“! Auch viele andere Fallstricke für die anwaltliche und gerichtliche Praxis werden wir anhand aktueller Entscheidungen besprechen; und zwar insbesondere:
- OLG Celle v. 18.9.2025 – Berufsunfähigkeit eines Hufschmieds wegen Schmerzen
- OLG Karlsruhe v. 25.6.2025 – „Nichts geht mehr“ und trotzdem nicht BU!?
- OLG Kleve v. 10.7.2025, OLG Frankfurt v. 9.7.2025: Erklärung mit Nichtwissen zum Tätigkeitsbild unzulässig?
- OLG Schleswig v. 10.2.2025 – Unwirksam befristetes Anerkenntnis
- OLG Oldenburg v. 7.5.2026, OLG München v. 13.11.2025: Setzt der Wegfall von Berufsunfähigkeit bei gesundheitlicher Verbesserung „spiegelbildliche“ Berufsunfähigkeit voraus?
- OLG Oldenburg v. 7.5.2026 - Anforderungen an formell wirksame Nachprüfungsentscheidung bei Altvertrag
- OLG Rostock v. 13.10.2025 – Was gilt bei verweigerter Mitwirkung bei der Nachprüfung und unwirksamen vertraglichen Rechtsfolgenregelungen?
- OLG Celle v. 22.1.2026 – Vorverlegung des Verjährungsbeginns wegen Treuwidrigkeit?
- OLG Karlsruhe v. 9.12.2025, OLG München v. 10.11.2025 – Zulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens
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