Die durchschnittliche Anzahl krankheitsbedingter Fehltage pro Arbeitnehmer in Deutschland hat in den letzten Jahren einen neuen Höchststand erreicht. Arbeitgeber reagieren vor diesem Hintergrund vermehrt mit der Zurückbehaltung der Entgeltfortzahlung oder einer krankheitsbedingten Kündigung. Zur Bearbeitung dieser Mandate ist es unerlässlich die neuen Entwicklungen der Rechtsprechung und Gesetzgebung im Blick zu behalten. Nach einem mehrfach verzögerten Start ist zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte eingeführt worden. Wie so häufig bei arbeitsrechtlichen Neuregelungen in letzter Zeit, sind viele Details aber noch unklar bzw. nicht hinreichend durchdacht, wie etwa die wenig praxistaugliche Ausnahme für privat Versicherte oder die noch völlig unbefriedigend geregelte Handhabung im Falle von Übermittlungsfehlern. Besonders zu berücksichtigen ist die neue Rechtsprechung zum Beweiswert einer AU-Bescheinigung, sei es im Rahmen strittiger Entgeltfortzahlungskosten, oder einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit. Die Rechtssprechung des BAG zur Kündigung wegen Krankheit wird unter Berücksichtigung der Fallstricke des BEM gem. § 167 Abs. 2 SGB IX und die neue Entwicklung der Instanz Rechtsprechung zum Präventionsverfahren gem. § 167 Abs. 1 SGB IX dargestellt. Europarechtliche Bezüge werden ebenso beleuchtet, wie sozialrechtliche Änderungen beim Krankengeld.