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Live-Online-Seminar: Anwaltsvergütung im arbeitsrechtlichen Mandat - mit den Neuerungen durch KostRÄndG 2021
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Veranstalter:
HERA Fortbildungsinstitut
Rechtsgebiet:
Arbeitsrecht
§15 FAO Stunden:
5 Std.
Präsenzkurs
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205,00 €
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Kursbeschreibung
Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Arbeitsrecht und für Mitarbeiter/innen der Anwaltskanzlei (5 h) Achtung: Wegen der aktuellen Situation um die Corona-Pandemie werden wir dieses Seminar  nicht in der ursprünglich geplanten Präsenz-Form durchführen. Für die Teilnahme an unserem Online-Seminar benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile  Internetverbindung. Sie erhalten dann am Montag, 14. Juni 2021 weitere Informationen und einen Zugangs-Link, mit dem Sie sich  dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung  in Kontakt treten und Fragen stellen. Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO. Inhalt: Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein. In dem Seminar wird die Abrechnung in arbeitsrechtlichen Mandaten beleuchtet. Betrachtet wird nicht nur, welche Gebühren in den einzelnen Stadien des Mandats entstehen können, sondern auch spezielle Probleme, z. B. die in arbeitsrechtlichen Mandaten mit dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten auftreten. Behandelt werden auch die 2021 in Kraft tretenden Neuerungen durch das KostRÄG 2021 und das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Inkassosachen. Der Dozent erläutert die Problematiken anhand von praxisnahen Fällen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf, wie die Gebühren durchgesetzt werden können. Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt. Themenschwerpunkte sind u. a.: Wann kommt die „neue“ Gebührentabelle zur Anwendung und in welchen Fällen ist noch nach der „alten“ Gebührentabelle abzurechnen? Detaillierte Betrachtung der neuen Übergangsvorschriften! Einigungsgebühr jetzt auch im Beratungsmandat! In welchen Fällen! Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr auch in Arbeitssachen, wenn der säumige Gegner auf die anwaltliche Aufforderung direkt zahlt! Terminsgebühr auch bei außergerichtlichem Vergleich? In welchen Fällen? Immer Ärger mit der Rechtsschutzversicherung: BGH: Schadenminderungsklauseln können unwirksam sein! Beratung oder Vertretung: Entwurf eines Aufhebungsvertrags, Entwurf eines Arbeitsvertrags, Prüfung eines Vertrags, Gegenstandswert? Vergütungsvereinbarung: Aktuelle Rechtsprechung wird beleuchtet Mehrvergleich: Gegenstandswert? Mehrvergleich mit Prozesskostenhilfe: Nach Neuregelung in § 48 Abs. 1 RVG kein Erstreckungsantrag mehr erforderlich? Jetzt alle Gebühren aus der Staatskasse? Prozesskostenhilfe: Anrechnung einer gezahlten Geschäftsgebühr auf PKH-Vergütung ist jetzt im RVG geregelt! Wie? Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und zahlreicher Aufsätze und Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“, Mitautor des RVG Kommentars Hartung/Schons/Enders
Termin / Kursort
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