- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz sowie der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -
Seminarveranstlatung für Rechtsanwälte und KanzleimitarbeiterInnen
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Erbrecht" (5 FAO-Stunden)
Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird die Abrechnung in erbrechtlichen Mandaten beleuchtet. Betrachtet wird nicht nur, welche Gebühren in den einzelnen Stadien des Mandats entstehen können, sondern auch spezielle Probleme, die in Erbsachen auftreten, wie z. B. Erhöhung der Gebühren nach Nr. 1008 VV RVG oder Addition der Werte, Abrechnung bei Mitvergleichen mehrerer anderweitig anhängiger Verfahren. Der Dozent erläutert die Problematiken anhand von praxisnahen Fällen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Aktuelle Rechtsprechung wird vorgestellt und deren Auswirkungen in der Praxis aufgezeigt.
Ausführlich betrachtet werden die Problematiken rund um die anwaltliche Vergütungsvereinbarung? Führt der Einsatz von KI dazu, dass sich mein Stundenhonorar weniger wird? Wie löse ich die Problematik in der Praxis?
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Fallstricke bei Annahme des Mandats! Vollständiger Verlust der Vergütungsanspruchs droht!
- Vergütungsvereinbarung: Betrachtung aktueller Rechtsprechung! Wann ist das Honorar unangemessen hoch? Welche Klauseln sind bedenklich? Zeittaktklausel mit Unternehmen? Zeithonorar und Einsatz von KI?
- Abgrenzung Beratung / Vertretung: Z. B. bei Prüfung eines Erbauseinandersetzungsvertrags?
- 0,5, 0,9 oder 1,3 oder höhere Geschäftsgebühr?
- Terminsgebühr auch ohne Termin und ohne Besprechung?
- Wann hat der Rechtsanwalt mehrere Auftraggeber im erbrechtlichen Mandat?
- Mitvergleichen anderweitig anhängiger Ansprüche in einem gerichtlichen Verfahren. Ein anderes Verfahren wird mitvergleichen / mehrere anderweitig anhängige Verfahren werden mitverglichen.
- Außergerichtlicher Gesamtvergleich mehrerer anhängiger Verfahren! Mehrere Terminsgebühren? Mehrere Einigungsgebühren?
- Beschwerde in Erbscheinverfahren
Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und zahlreicher Aufsätze und Beiträge in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“, Mitautor des RVG Kommentars Hartung/Schons/Enders
ONLINE-Seminar:
Als Online-Teilnehmer/in benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.