Das Seminar richtet sich speziell an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.
In dem Seminar wird im Anschluss an die Thematik am Vormittag des 14.12.2023, 10:00 Uhr - 122:45 Uhr „Sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung – was aus anwaltlicher Sicht wichtig ist?“ die gebührenrechtliche Seite beleuchtet.
Themenschwerpunkte sind u. a.:
- Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit bei Beratung / Vertretung wegen im Rahmen einer sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfung
- Vergütung nach dem RVG?
- Betragsrahmengebühren oder Wertgebühren?
- Beratung oder Vertretung, Gegenstandswert?
- Oder doch besser Vergütungsvereinbarung?
- Was ist bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung zu beachten?
- Widerrufsbelehrung
- Rechtsprechung des EuGH
- Stundenhonorar, Zeittaktklausel
- Absichtserklärung, am Ende des Mandats über Pauschale neu zu verhandeln
- Terminsgebühr im sozialrechtlichen Mandat, in dem Betragsrahmengebühren entstehen
- Erledigungsgebühr im sozialrechtlichen Mandat, in dem Betragsrahmengebühren entstehen
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "Sozialrecht" oder "Versicherungsrecht" (2,5 FAO-Stunden)