Mit der Änderung der EU-Amtshilfe-RL (DAC 6-Richtlinie) 2018 wurde auf europäischer Ebene eine Offenlegungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen eingeführt. „Intermediäre“, wie Steuerberater, Banken oder Versicherungen, sowie Steuerpflichtige müssen zukünftig bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen anzeigen. Die Meldepflicht trat bereits zum 01. Juli 2020 in Kraft und zwar auch für solche Steuergestaltungen, die seit Juni 2018 implementiert wurden.
Die gesetzlichen Regelungen und auch das BMF-Schreiben vom 29.03.2021 lassen hinsichtlich der tatsächlichen Meldung viele Fragen ungeklärt. Dies wird insbesondere im internationalen Vergleich deutlich. Da jeder Mitgliedstaat die Vorgaben unterschiedlich auslegt, besteht ein umfangreicher Pool an Interpretationsmöglichkeiten.
Welche Sachverhalte müssen wann offengelegt werden und welche Informationen sind zu übermitteln? Wer muss als Intermediär offenlegen und kann die Anzeigepflicht auf das Unternehmen übergehen? Das Seminar beantwortet diese und andere Fragen, gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Regelungen sowie den neuen Verwaltungsanweisungen und zeigt auf, wie sich Berater, Unternehmen und Banken zukünftig „compliant“ verhalten können.