Onlineseminar2.5 Std.Arbeitsrecht

Arbeits- und Sozialrecht in Vereinen und Verbänden

Angeboten von Juristische FachseminareReferent: Herr Dr. Stephan Osnabrügge, Fachanwalt
Rechtsgebiet:
§15 FAO Stunden: 2.5 Std.
Onlineseminar
89,00 €

Kursbeschreibung

Vereine und Verbände, häufig auch ehrenamtlich geleitet, haben in besonderem Maße Bedarf an arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Beratung, sobald eine hauptamtliche Organisation existiert oder Geld fließt, z.B. an Übungsleiter, Referenten etc. In Sportvereinen und -Verbänden sind zudem Besonderheiten bei Sportlerinnen und Sportlern sowohl in arbeitsrechtlicher als auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht zu beachten. Es lauern Haftungsfallen für die ehren- oder wahlamtlich Engagierten, aber auch für die beratenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

 

Das Seminar, das sich gleichermaßen an die Fachanwaltschaften Arbeitsrecht wie Sportrecht richtet, vermittelt die erforderlichen Grundlagen in den Themen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Unfallversicherungsrecht und Vereinsrecht. Darauf aufbauend werden die spezifischen Fragestellungen und Besonderheiten nach Personengruppen abgearbeitet. Themen sind dabei u.a.:

 

Grundlagen des Arbeits-, Sozialversicherungs-, Unfallversicherungs- und Vereinsrecht im Umfeld von Vereinen und Verbänden mit Schwerpunkt auf den Sport

Die Anstellungsverhältnisse von Vereinsvorständen und Vereinsgeschäftsführern

Der rechtliche Rahmen des Ehren- und Wahlamts, insbesondere auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht

Die Arbeitsverhältnisse von Sportlerinnen und Sportlern

 

 

Zielgruppe: Fachanwälte/Fachanwältinnen für Arbeitsrecht; Fachanwälte/Fachanwältinnen für Sportrecht, jeder, der dies werden möchte und Praktiker aus Verbänden und Vereinen

Termin / Kursort

Do., 29.10.2026Verfügbar
Veranstaltungsinformation
Termin
Do., 29.10.2026 09:15 bis 12:00 Uhr
Veranstaltungsort
Referent
Herr Dr. Stephan Osnabrügge, Fachanwalt
Preise
Standardpreis für 2,5h (Online Seminar)
89,00 € zzgl. USt.

Gut zu wissen

Anrechnung
Anrechenbar als Fortbildung gem. § 15 FAO; Teilnahmebescheinigung nach Abschluss.
Live-Teilnahme
Voraussetzung für die FAO-Anerkennung; die Anwesenheit wird kontrolliert.
Aufzeichnung
Keine – eine spätere Ansicht ersetzt die Live-Teilnahme nicht.
Zugangslink
I. d. R. 24 Stunden vor Beginn per E-Mail.